1. Was ist Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)?
Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) ist eine Jugendhilfeleistung, die am Standort Schule erbracht wird. Sie gründet sich auf den § 13 Abs. 1 SGB VIII (Kinder- u. Jugendhilfegesetz).
Ziel von JaS ist es, soziale oder individuelle Beeinträchtigungen von Schülerinnen und Schülern mit niedrigschwelligen Angeboten zu begegnen, und ihre soziale Integration zu fördern.
Jugendhilfe und Schule ergänzen sich am Lern- und Lebensort „Schule“ und dienen der Entwicklung und Förderung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.
2. Für wen ist JaS da?
Schülerinnen, Schüler, Eltern und Lehrkräfte können sich direkt an den/die Jugendsozialarbeiter/in an ihrer Schule wenden.
Schülerinnen und Schüler:
- die Schwierigkeiten bei der Bewältigung des Schulalltags haben und Hilfe benötigen
- bei Konflikten mit Mitschülern oder Lehrkräften
- die sich in einer schwierigen familiären Situation befinden
- die jemanden zum Reden brauchen
Eltern:
- die Rat und Unterstützung bei der Erziehungsarbeit suchen
- die bemerken, dass ihr Kind Probleme hat
- die Hilfe bei der Vermittlung und evtl. Begleitung zu anderen Institutionen suchen
Lehrerinnen und Lehrer:
- die nicht alle Probleme ihrer Schülerinnen und Schüler allein auffangen können
- die Beratung und Austausch in Bezug auf konflikthafte Situationen mit Schülerinnen und Schüler im Schulalltag suchen
- die mit JaS zusammen, gemeinsame Projekte in ihren Klassen durchführen möchten
3. Was sind die Ziele von JaS?
- Die Schülerinnen und Schüler bei der Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu fördern
- Die Eltern bei der Erziehung zu unterstützen
- Die Lehrerinnen und Lehrer bei Fragen der Einzelfallhilfe, oder bei klassen- und gruppendynamischen Problemstellungen zu beraten und zu unterstützen
- Aufbau eines Netzwerkes zu außerschulischen Angeboten der Jugendhilfe
- Kinderschutz
4.Wie arbeitet JaS?
- Einzel- u. Gruppenberatung
- Einzelfallhilfe
- Krisenintervention
- Intervention und Kooperation bei Schulverweigerung
- Enge Zusammenarbeit mit Schule und Fachdiensten im Einzelfall
- Sozialpädagogische Gruppenarbeit
- Projektarbeit, Klassenprojekte
- Elternarbeit – Elternberatung
- Kooperation im Gemeinwesen
- Organisation und Vermittlung weiterführender erzieherischer Hilfen und Hilfsangebote anderer Institutionen
- Vermeidung von Kindeswohlgefährdung
5. Grundsatz von JaS:
Die Gespräche bei der Jugendsozialarbeit an Schulen unterliegen der Schweigepflicht und werden vertraulich behandelt. Vertraulichkeit und Freiwilligkeit sind entscheidende Beratungsprinzipien
Kontakt:
Ansprechpartner: Marc Witthake (Diplom-Sozialpädagoge)
Tel: 089/ 312 037 –21
Email: m.witthake@kjr-m.de oder marc.witthake@muenchen.de
Sprechzeiten: Montag bis Mittwoch 08:00 – 09:00 Uhr und nach Vereinbarung
(in der Regel vormittags, im Einzelfall sind auch Hausbesuche und andere Zeiten möglich)
Raum: R 018
Jugendsozialarbeit an Schulen wird gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration und der Landeshauptstadt München/Sozialreferat.
Träger der Maßnahme ist der Kreisjugendring München-Stadt.