• 2025: Wer kann in die erste Klasse kommen

          • Im Vorjahr zurückgestellte Kinder (Geburtsdatum 01.10.2017 - 30.09.2018)

           

          • regulär schulpflichtige Kinder (Geburtsdatum 01.10.2018 - 30.06.2019)

           

          • davon die „Korridorkinder“ (Geburtsdatum 01.07.2019 - 30.09.2019) Sie als Erziehungsberechtigte können vorab entscheiden, dass Ihr Kind in diesem Jahr noch nicht eingeschult wird. Das teilen Sie uns bitte bis spätestens Mitte April 2024 schriftlich mit.

           

          • Sollten wir bei der Schuleinschreibung feststellen, dass Ihr Kind noch nicht schulfähig ist, können wir es vom Schulbesuch für dieses Jahr zurückstellen und es kommt erst im nächsten Jahr in die Schule.

           

          • „Kannkinder“ (Geburtsdatum 01.10.2019 - 31.12.2019) – können vorzeitig auf Antrag eingeschult werden

           

          • vorzeitig eingeschulte Kinder (Geburtsdatum ab dem 01.01.2020) – auf Antrag nur mit schulpsychologischem Gutachten